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Eine Bemerkung über den Verbleib der Bewohner von Hestrup-Süntrup
sei angefügt. Der verstorbene Pastor Franzmeier (Donop) hat stets
die Auffassung vertreten, die Bewohner hätten in den Nachbardörfern
Grossenmarpe, Sommersell und Selbeck Unterschlupf gefunden und von
hier aus ihre Länderei bewirtschaftet. Das würde dann voraussetzen:
Wohnung in einem dieser Dörfer, Land in Hestrup-Süntrup. Das ist aber
nun bei keinem Hofe der fall, in Gegenteil, wie wir sehen werden,
hatten die Großemmarper Höfe -die Sommersell-Selbecker kommen kaum
in Betracht- 2/3 oder 3/4 ihrer Länderei im Grossenmarper Felde und
den Rest in Hestrup-Süntrup. Außerdem lassen sich eine Reihe Höfe
die besonders viel Hestruper Land besassen, schon vor 1400 als
Großenmarper Höfe nachweisen. 1643 besassen nur zwei Höfe ausschließ-
lich Hestruper-Süntruper Land, Osterkrüger und Goscher. Der Oster-
krügersche Hof ist aber erst 1544 begründet, der erste Osterkrü-
ger war aber ein Nolte Brand aus Großenmarpe. Bei Goscher könnte man
freilich zunächst annehmen, dess hier ein "Flüchtling" aus Süntrup
vorliege. Er besann 1643 in Süntrup 26 und in Hestrup 16 1/2 Schs.
in Großenmarpe aber nichts. Nun war aber der alte Name den Hofes
"de olde Homuth" und tritt unter dieser Bezeichnung von 1467-1562
auf zum Unterschiede von den anderen Homuth Nr. 39, der In der glei-
chen Zeit stets "de junge Homot" genannt wird. Dieser besass nur in
Grossenmarpe Ländereien. Nun werden aber schon 1402 4 Homuth-
Familien in Großenmarpe genannt, (Reg. 1588t von mir nachgelesen)
es handelt sich dabei offenbar um die Besitzer und Leibzüchter der
beiden Homuthshöfe in Großenmarpe. Wir haben gesehen, dass Süntrup
etwa um 1350 wüst geworden ist. Es wird damals der anscheinend noch
rüstige Leibzüchter des alten Homuthschen Hofes Nr. 39 den Goscher-
hof mit dem ihm zugeteilten Süntruper Lande begründet haben und wur-
de darum " de olde Homuth" genannt, während sein Sohn auf den sehr
viel älteren Homuth'schen Hofe Nr. 39 *"e junge Homuth" genannt
wurde. Wir haben also auch hier keinen "Flüchtling" aus Süntrup vor
uns (wie der Name Goscher entstanden ist, s.Abschn. Höfe Nr. 45).
Die Höfe Brannolte, Wortmann und Hausmann haben freilich zur 1/3
ihrer Ländereien, im Großenmarper Felde und 2/3 in Süntrup-Hestrup.
Man könnte bei diesen Höfen wohl alte Süntruper Höfe annehmen.
Doch nehme ich auch hier alte Großenmarper Familien an, es handelt
sich bei diesen Höfen um spät entstandene Hofstellen die man vor
dem Untergange von Süntrup-Hestrup zu den Mittelköttern rechnete,
und die durch die ihnen zugeteilten Hestrup-Süntruper Ländereien
in die Reihe der grossen Höfe aufgerückt sind.